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Aktuell:

Offener Brief an die Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft:

 

Personalpolitische Brandbeschleunigung – zur Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU

 

Sehr geehrte

 

die Senatorin hat in einer ausführlichen Antwort auf eine kleine Anfrage der CDU begründet, weswegen sie auch im 6. Jahr nach der Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung nicht gewillt ist, die sich daraus ergebene Verpflichtung zeitnah umzusetzen.

 

Schon in der Einleitung deutet die Senatorin an, dass es Überarbeitungssituationen bei den Lehrkräften geben kann. Vor dem Hintergrund der ca. 3000 wissenschaftlichen Veröffentlichungen zur Lehrerbelastung, die seit den achtziger Jahren des vorherigen Jahrhunderts erschienen sind, signalisiert diese Aussage schon eine fehlende Bereitschaft zur realistischen Einschätzung der realen schulischen Belastungen. In unserer Studie, die wir 2020 im Auftrag des Grundschulverbandes erstellt haben, belegen wir anhand der bremischen Verwaltungsvorschriften über 50 Aufgaben, die Lehrkräfte zu bewältigen haben. Wir haben acht davon mit Zeiten hinterlegt und diese auf die vom Bundesinnenminister definierte Jahresarbeitszeit hochgerechnet. Danach verbleiben noch 37 Stunden der Jahresarbeitszeit für die gut 40 Restaufgaben. Da die Unterrichtsvor- und Nachbereitung noch nicht erfasst war, verleiben pro Unterrichtsstunde hierfür noch 2 Minuten je Stunde, dann ist die Jahresarbeitszeit verbraucht.1 Für die restlichen gut 40 Aufgaben bleibt keine Zeit mehr. Die Aufgabenfülle ist in der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit nicht zu leisten.

 

Dann leitet die Senatorin dazu über, dass die „unzureichende Erfassung von tatsächlichen Arbeitszeiten eine fundierte Analyse der Arbeitsbelastung erschwert und die Einführung möglicher entlastender Maßnahmen verhindert“. Da stellt sich dann doch die Frage, wer denn eine solche Erfassung verhindert?

 

Die Antwort auf die Frage der CDU-Fraktion nach der Definition „Arbeitszeit im Lehrerberuf“ macht dann allerdings deutlich, dass es der Senatorin nicht um die Erfassung der real geleisteten Arbeitszeit unabhängig von den jeweiligen Tätigkeiten geht, sondern um deren inhaltliche Ausgestaltung. Diese organisatorische betriebswirtschaftliche Aufgabe ist aber überhaupt nicht Gegenstand des Urteils. Es geht nur um die Erfassung des zeitlichen Rahmens, um die Beschäftigten vor willkürlicher Ausweitung der Arbeit zu schützen, so der EuGH. Und da gibt es die eine den zeitlichen Rahmen setzende gesetzliche Grundlage (Bremisches Beamtengesetz).

 

Dann werden in der senatorischen Antwort allgemein Aufgaben der Lehrkräfte beschrieben, um festzustellen, dass vor „der Einführung einer systematischen Arbeitszeiterfassung zumindest grundlegende Tätigkeitsbereiche erfasst werden müssen, damit eine Einigkeit und Klarheit darüber besteht, welche Tätigkeiten zu erfassen sind.“ Das ist doch völlig irrational. Alle real geleisteten Tätigkeiten sind zu erfassen. Damit wird das Pferd von Hinten aufgezäumt, was für die Kultusminister den Vorteil hat, den Status Quo noch lange über Modellversuche, unverbindliche Arbeitsgruppen auf KMK-Ebene, Kultivierung von gegensätzlichen Einschätzungen zu konservieren. Grundlage für die Festlegung von Tätigkeiten kann doch nur das Volumen von Arbeitszeit sein, das zur Bewältigung von Aufgaben zur Verfügung steht, denn der zeitliche Rahmen ist im Beamtengesetz fixiert. Somit ist der Dienstherr in der Pflicht, in diesem Rahmen die zu erledigenden Aufgaben zu definieren. Dabei werden Zielkonflikte eintreten, weil die inzwischen den Lehrkräften zugeordneten Aufgaben nicht erfüllt werden können -s.o., was zu einer Debatte führen wird, entweder die Aufgaben zu reduzieren oder aber die zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten deutlich auszuweiten.

 

Zunächst gilt es, die aktuell real geleistete Arbeitszeit zu erfassen, um überhaupt zu verstehen, wie belastet das System tatsächlich ist. Damit hätte man denn eine Grundlage, auf der man aufbauend die weitere gestaltende Diskussion führen könnte. Und schwierig ist eine solche Erfassung auch nicht, bei den Richtern geht es, bei der Gerichtsvollzieherin auch und in Zeiten sich ausbreitenden Homeoffice ist eine Erklärung zur Kompliziertheit einer solchen Erfassung nicht mehr nachzuvollziehen.

 

In den folgenden Passagen der Antwort des Senats gibt es keinen halbwegs nachvollziehbaren Hinweis darauf, in welchem Zeitrahmen der Senat denn gedenkt, seiner verbindlichen rechtlichen Verpflichtung zur Erfassung der Arbeitszeit nachzukommen. Nur heiße Luft in der Antwort. Da wird die eigene Untätigkeit dokumentiert, indem z.B. als Aktivität herausgestellt wird, dass die KMK eine länderübergreifende Arbeitsgruppe zur Auswertung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts eingerichtet habe. Das BArG hat einem Betriebsrat in diesem Urteil kein Mitbestimmungsrecht zugebilligt, weil Mitbestimmung wegen der rechtlichen Verpflichtung des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung nicht notwendig ist. Was es da noch zu beraten gibt, ist wirklich das Geheimnis der KMK. Und um jeglichen Missverständnissen nach verbindlichen Handlungserwartungen zuvor zu kommen, weist dann der Senat darauf hin, dass der Sinn dieser Gruppe lediglich in dem Austausch zwischen den Ländern besteht.

 

Schließlich dokumentiert die Senatorin die Unwilligkeit der KMK zur Umsetzung der rechtlichen Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung aus dem EuGH-Urteil, indem sie in der Antwort auf die Bereichsausnahme verweist, mit der durch den Arbeitsminister die Verbindlichkeit des vom Gericht festgestellten Rechts für die Lehrkräfte aufgehoben werden sollte. Der Dienstherr will also mit dieser Initiative erreichen, dass die Arbeit der Lehrkräfte unabhängig des von Gesetzen und Tarifverträgen fixierten zeitlichen Rahmens beliebig gehändelt werden kann und damit keinerlei Barrieren des Arbeitsschutzes eingehalten werden müssen. Damit stellt er die Grundlagen der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, wie sie in Art. 33 Abs. 5 des GG fixiert sind, in Frage, denn die Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist einer der zentralen Bausteine davon.

 

Es ist nicht nur aus der Antwort des Senats deutlich geworden, dass die Bildungssenatorin aktuell nicht bereit ist, die sich aus dem Urteil des EuGH ergebene rechtliche Verpflichtung zeitnah umzusetzen, obwohl sie es müsste. Da gibt es keinerlei Interpretationsspielräume. Sie desorientiert die Öffentlichkeit, weil sie Probleme als Hemmnisse für die zeitliche Erfassung darstellt, die mit der inhaltlichen Ausrichtung des 2019 ergangenen Urteils des EuGH nichts zu tun haben. Seit über 5 Jahren ist die durch das EuGH-Urteil präzisierte rechtliche Verpflichtung durch die Senatorin nicht umgesetzt worden. Vor diesem Hintergrund halten wir es für geboten, das Verhalten der Senatorin z.B. in Hinblick auf eine mögliche Rechtsbeugung juristisch zu prüfen.

 

Schon heute ist die Personalsituation an den Schulen extrem angespannt. Die Weigerung der Offenlegung der realen Überlastung der Kollegin hat zur Folge, dass die Probleme nicht systematisch angegangen werden. Das führt systematisch zu kurz-, mittel- und langfristigen Ausfällen. So wirkt die Passivität der Senatorin faktisch als Brandbeschleuniger in der schon wahrnehmbare realen Personalkrise. Für uns geht es darum, dass in den Schulen, deren Belegschaften mit lebenslanger Beschäftigungsgarantie arbeiten, die Arbeit nicht gesundheitsgefährdend gestaltet wird, damit die Kinder auch künftig von motivierten und engagierten Lehrkräften und nicht aber von ausgebrannten und innerlich gekündigt habenden unterrichtetet werden. Dazu bedarf es einer professionellen die Realitäten zur Kenntnis nehmenden Personalbewirtschaftung.

 

Wir erwarten von Ihnen, dass Sie als Abgeordnete(r) der Bremer Bürgerschaft im Rahmen Ihrer parlamentarischen Kontrollfunktion die Senatorin zu einem unverzüglichen rechtskonformen Handeln bewegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Prof. Dr. Hans-Georg Schönwälder, Dr. Gerhart Tiesler, Dr. Reiner Schölles, Helmut Zachau OStD i.R.

 

 

 

 

 

1 Grundschulverband: Gutachten zur Arbeitssituation in der Grundschule – Zu viele Aufgaben, zu wenig Zeit: Überlastung von Lehrkräften in der Grundschule, Bremen 2020 – S. 24 ff

 

 

Pressemitteilung des Grundschulverbands

 

 

 

Aktuell erschienen

 

 

 

Gutachten zur Arbeitssituation in der Grundschule

 

„Zu viele Aufgaben, zu wenig Zeit: Überlastung von Lehrkräften in der Grundschule“

 

 

 

Die Grundschule ist über 100 Jahre alt. Immer haben gesellschaftliche Veränderungen die Schularbeit geprägt und Engagement verlangt. Jedoch behindert das steigende Ungleichverhältnis zwischen Aufgabenpensum und Mangel an dafür zur Verfügung stehender Zeit die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer in einem nicht mehr vertretbaren Maß. Bildungschancen für Kinder werden eingeschränkt, die Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Grundschulen wird beeinträchtigt.

 

 

 

„Ein immer Mehr an neuen Aufgaben, wenn gleichzeitig  das bisherige Aufgabenpensum in der gleichen Zeit gemeistert werden muss, funktioniert in keinem Betrieb, belastet das Arbeitsklima und macht die Beschäftigten krank, das funktioniert in Schulen nicht anders“, stellt der Vorsitzende des Grundschulverbands, Edgar Bohn besorgt fest.

 

 

 

Ein Gutachten zur Arbeitssituation in der Grundschule, erstellt vom Institut für interdisziplinäre Schulforschung Bremen ISF  liegt jetzt aktuell vor. Es überprüft das Aufgabenspektrum von Lehrerinnen und Lehrern in der Grundschule, setzt dessen Leistbarkeit zu den von den Kultusministerien zur Verfügung gestellten Zeitressourcen ins Verhältnis und fragt: Was sind die ureigenen Aufgaben im Unterricht, was kommt an übergreifenden Aufgaben und Verwaltungsverpflichtungen hinzu? Was belastet die Lehrkräfte besonders und wo würden sie ihr pädagogisches Fachwissen gerne viel intensiver einbringen können? Wie steht es eigentlich um die Verantwortung des Arbeitgebers für den Gesundheits- und Arbeitsschutz? Welche Folgen zeigen sich für die Bildungsbedingungen der Kinder?

 

 

 

Die Befragung und deren Ergebnisse belegen die Situation vor der Pandemie. Corona-Auswirkungen verstärken die Krisensituation in den Schulen dramatisch, wie die Rückmeldungen zeigen. Zu befürchten ist, dass sich in relativ kurzer Zeit die schulische Situation noch mehr zuspitzen wird, weil die strukturellen Probleme in Verbindung mit der Pandemie zu enormen Einschränkungen bis hin zu punktueller Handlungsunfähigkeit  in Schulen führen werden. „Das geht zu Lasten aller Kinder und besonders derer, die ohnehin nicht auf der Sonnenseite stehen“, ist Edgar Bohn überzeugt.

 

 

 

Der Grundschulverband setzt mit dem Gutachten - adressiert an die politisch Verantwortlichen - ein Warnsignal für überfällige Veränderungen und gibt den Lehrkräften Fakten an die Hand, mit denen sie offensiver Fragen und Forderungen an die verantwortlichen Ministerien stellen können.

 

 

 

Frankfurt/M., den 15. Oktober 2020                                                                                  V.i.S.d.P.  Susanne Hirsch                                  

 

 

 

Auszug GSV Expertise Belastung
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Frische Luft für frisches Denken

"Frische Luft für frisches Denken"

 

Die Empfehlungen der Kultusminister zur Durchlüftung der Klassenräume sind absolut unzureichend

 

 

 

Die schlechte Luft in den Klassenräumen ist schon sehr lange ein Thema in den Schulen. So hat das ISF, damals noch an der Uni Bremen, im Auftrag der Unfallkasse Hessen und des GUV Hannover im Jahre 2006 vom ISF ein Forschungsvorhaben zur Raumluftqualität in Schulen und ihrer Auswirkung auf den Unterricht durchgeführt. So konnte der Zusammenhang zwischen Luftqualität und Aufmerksamkeitsleistung sowie Sozialverhalten und Stressreaktionen für alle Schüler*innen  nachgewiesen werden. Die daraus entstandenen Lüftungsempfehlungen wurden bundesweit unter dem o.a. Titel in Form einer Broschüre durch die Unfallkassen verbreitet. U.a. wurde die Bedeutung der Minderung der CO 2 Konzentration ausführlich dargestellt. Für den Alltagsgebrauch an den Schulen wurde  ein Flyer erstellt, den Sie aus aktuellen Gründen in der Anlage finden.

 

 

 

Es ist schon bemerkenswert, dass seit 2006 die Ergebnisse der Studie bis auf den heutigen Tag keinerlei Folgen für eine andere Gestaltung der Unterrichtsräume  hat. In Zeiten der Corona Pandemie holt dieses Versagen der Kultusminister die Schulen mit voller Wucht ein.  Im Regelunterricht werden die Schüler*innen meist dicht gedrängt in ihren Klassenräumen lernen müssen und die Lehrkräfte werden Probleme haben, ihre Unterrichtsinhalte zu vermitteln. Neben den Leistungsbeeinträchtigungen, die die schlechte Luft in den Klassenräumen bewirkt,  kommt jetzt noch die Gefährdung durch die mögliche Verbreitung des Virus hinzu.

 

 

 

Da dieser Zusammenhang auch in der aktuellen Diskussion über die mögliche Ausbreitung von Aerosolen sehr wichtig ist, hätte vermutet werden können, dass die Kultusminister*innen in ihren aktuellen Planungen diesen Empfehlungen folgen würden. Aber auch in dieser Frage dokumentieren sie ihre ganze Hilflosigkeit. Statt dem Empfehlungen der Unfallversicherer zu folgen und diese wenigstens jetzt offensiv in den Schulen zu verbreiten, empfehlen sie hauptsächlich eine weitgehend unzureichende Durchlüftung nach 45 Minuten.

 

 

 

Dabei würde durch die empfohlenen Lüftungspausen noch nicht einmal eine Minderung des Lernertrags erfolgen. Im Gegenteil: "Durch 2 min Lüftung in der Mitte der Unterrichtsstunde können durchschnittlich 15 min unter deutlich verbesserten Arbeitsbedingungen gewonnen werden, abgesehen von allen positiven Auswirkungen auf die Unterrichtssituation - das ist in der Studie nachgewiesen worden"  sagt der Arbeitswissenschaftler Dr. Gerhart Tiesler, der seitens des ISF die Studie durchgeführt hat. Es wäre an der Zeit, auch in dieser Frage der wissenschaftlichen Expertise zu folgen, um die Risiken für die Schüler*innen deutlich zu verringern.

 

Für Nachfragen wenden Sie sich an  Herrn Dr. Tiesler unter der Tel. Nummer 042169694362

 

Flyer zum Lüftungsverhalten in Schulen
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Leserbrief zum "Weser Kurier" v.31.05.2020

"Wir haben das Thema verschlafen"

 

Herr Breiter  hat mit seiner Einschätzung  der Reformunfähigkeit  des Bildungswesens recht und unrecht zugleich. Recht hat er damit, dass die digitale Entwicklung in der Gesellschaft keine adäquate Entsprechung in der schulischen Realität findet, und zwar nicht nur in Hinblick auf die Hardwareausstattung, sondern mehr noch konzeptionell. Unrecht hat er in Hinblick auf  die reale Entwicklung der Schulen.  Sie haben durch Individualisierung, zunehmende soziale Spaltung und  Zuwanderung begründete ethnische Diversität viele  gesellschaftliche Entwicklungen zu verarbeiten.  Das führt real zu anderen Unterrichts- und Lernformen und neuen Herausforderungen, die einen anderen Personaleinsatz und grundlegend andere Konzepte erfordern als sie noch für die  Schule der siebziger/achtziger Jahre des vorherigen Jahrhunderts notwendig waren. Politik hat als Antwort immer neue Aufgaben formuliert, ohne diese finanziell zu unterfüttern. Die Lehrkräfte können diese in der ihnen zur Verfügung stehenden Arbeitszeit nicht erfüllen, sie bewältigen den Alltag, was aber unter diesen Bedingungen zu Unzulänglichkeiten führt. Diese werden von Teilen der Öffentlichkeit und Politik gerne instrumentalisiert und somit sind es dann wieder die Lehrkräfte, an denen sich die Misere festmacht. Bildungspolitik und auch die Bürokratien verweigern seit langer Zeit schlichtweg ihre Pflicht, Aufgabenfülle und Arbeitszeit betriebwirtschaftlich in ein angemessenes Verhältnis zu bringen. Solange das nicht geschieht wird das Bildungswesen weiter soziale Ungerechtigkeit und unzureichendes  Niveau produzieren.

Belastung der Grundschulen im roten Bereich!!!

Aktueller Beitrag zu diesem Thema erschienen in der "GS aktuell" von Februar 2020.

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Pressemitteilung: Belastung der Grundschulen im roten Bereich
Das Institut für interdisziplinäre Schulforschung hat im Rahmen
einer Kooperation mit dem Grundschulverband insgesamt sechs Kollegien von Bremer Grundschulen zu deren Belastungssituation befragt, die in den Gesetzen und Vorschriften festgelegten Aufgaben mit Zeitbudgets hinterlegt und deren Erfüllbarkeit durch Abgleichung mit der zu leistenden Jahresarbeitszeit untersucht. Die Schulen haben unterschiedliche Einzugsgebiete, die Ergebnisse lassen sich durch die durchgängige Eindeutigkeit dennoch generalisieren. Sie zeigen auf, dass die in der IQB-Studie festgestellten
Leistungsdefizite auch durch.....
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Zusammenfassung
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Aufgaben der GS Lehrkräfte
171030 v2 rs Aufgaben der GS-Lehrkräften
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Belastung der Grundschulen im roten Bereich
Gesamtbericht der Studie
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Studie: Lehrer machen zu viele Überstunden
Gewerkschaft fordert weniger Unterricht pro Woche
Weser-Kurier v. 27.10.2016
161027 WK-Interview.pdf
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Leserbrief von H. Zachau (ISF)
Antwort auf "Studie: Lehrer machen zu viele Überstunden" im WK v. 27.10.2016
WK Lesebrief.pdf
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Wovor Lehrkräfte sich wirklich fürchten sollten
Trotz existenzbedrohender Arbeitsüberlastung halten viele Junglehrkräfte still

Wovor Lehrkräfte sich wirklich fürchten sollten
Aufsatz aus der BLZ Nr. 5 Okt./Nov. 2016 der GEW Bremen
BLZ zur Arbeitsüberlastung .pdf
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Mitteilung für die Presse 03.02.2016
Jeder hat nach Maßgabe seiner Begabung das gleiche Recht auf Bildung. Dies Recht wird durch öffentliche Einrichtungen gesichert.                           Artikel 27  Brem Landesverfassung


Die Leiter/innen der Grundschulen des Bremer Westens haben mit ihrem Brandbrief zur aktuellen Situation in ihren Schulen deutlich gemacht, dass dieses Verfassungsgebot in Bremen seit geraumer Zeit nicht angemessen erfüllt wird. Die Rahmenbedingungen für eine echte Inklusion stimmen im Bremer Schulwesen einfach nicht.

Pressemitteilung v. 3.2.2016
Jeder hat nach Maßgabe seiner Begabung.......
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Mitteilung für die Presse

Den Weg ins Abseits aufhalten: Zehn Eckpunkte für eine Neuausrichtung des Bremer Bildungswesens

 

Das vollständige Papier finden Sie hier.

Erhöhung der Pflichtstunden für Gymnasiallehrer ist rechtswidrig
Das OVG Lüneburg hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die im letzten Jahr von der rot-grünen Landesregierung verordnete Arbeitszeiterhöhung für Gymnasiallehrkräfte und Schulleiter an Gymnasien um eine Unterrichtsstunde rechtswidrig und damit unwirksam ist.
150610 Pressemitteilung des OVG Lüneburg
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System mit 1000 Baustellen

 

Helmut Zachau über die Bremische Bildungslandschaft

"Lehrer strukturell überfordert"

 

Von
Annette Kemp
Der ehemalige Grüne Bürgerschaftsabgeordnete Helmut Zachau übt scharfe Kritik an der Bremer Bildungspolitik.
Weser Report: Beschreiben Sie bitte das Bremer Bildungssystem?
Helmut Zachau: Es ist ein System mit 1.000 Baustellen, vielen Absichtserklärungen und halbfertigen Projekten. Das ergibt ein Sammelsurium von Wünschen ohne die notwendigen soliden Grundlagen geschaffen zu haben.

 

Das komplette Interview als Download.

System mit 1000 Baustellen
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